Allgemein
Um eine reibungslose Warenannahme und Warenvereinnahmung zu gewährleisten, ist die Einhaltung unserer Anlieferungsrichtlinien zwingend notwendig. Nur so können wir sicherstellen, dass Ihre Produkte schnellstmöglich und ohne Sonderaufwendungen zur Auslieferung gelangen. Geben Sie unsere Anlieferungsrichtlinien bitte als verbindliche Anweisung an Ihre Lieferanten weiter.
allgemeine Daten
Anschrift
siro Production GmbH
Büchelstraße 5-7
66538 Neunkirchen
Tel: +49 (0) 6821 - 91 44 220
Annahmezeiten
Montag bis Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Ansprechpartner
Stefan Schwarz
Telefon: +49 (0) 6821 - 91 44 275
Fax: +49 (0) 6821 - 91 44 280
E-Mail: avis@siro.one
Avisierung
Jede Anlieferung palettierter Ware ist vom Lieferanten oder dessen Beauftragten mindestens 2 Tage vor Anlieferung bis spätestens 15:00 Uhr per Fax (+49 (0) 6821 - 91 44 280) oder E-Mail (avis@siro.one) zu avisieren.
Nicht avisierte Anlieferungen können zur Annahmeverweigerung bzw. zu Wartezeiten führen.
Zur Avisierung benutzen Sie bitte unser Avis-Formular, das Sie >> hier herunterladen können.
Frankatur
Grundsätzlich erfolgt die Anlieferung „frei Haus“/DDP.
Verzollung
Anlieferungen aus dem Ausland sind grundsätzlich verzollt anzuliefern.
Anlieferung
Paletten müssen so geladen sein, dass eine gefahrlose Entladung vom Heck des Fahrzeuges, mit Hilfe von Elektrohubwagen möglich ist. Die Entladung von Paletten muss behinderungsfrei möglich sein. Eine direkte Entladung darf nicht durch vorangestellte Leerpaletten oder durch Ware, die nicht für siro bestimmt ist, behindert werden.
Entstehender Mehraufwand wird mit dem jeweils gültigen Stundensatz weiterberechnet. Ist eine ordnungsgemäße Entladung nicht möglich, übernimmt siro für auftretende Schäden bei der Entladung keine Haftung. Bei Anlieferung von Paketen (z.B. durch Post oder Paketdienst) führt siro keine Entladung durch. Größere Mengen an Packstücken sind auf eine an der Warenannahme bereitgestellten Palette umzuschlagen. Entladungen von Überseecontainern wird nach Zeitaufwand gesondert in Rechnung gestellt. Entladungen außerhalb des Firmengeländes werden nicht durchgeführt.
Transportpapiere / Lieferscheine
Für jede Sendung sind entsprechende Transportpapiere (Speditionsauftrag) zu übergeben, aus denen alle sendungsrelevanten Daten, insbesondere auftraggebende Firma sowie der Absender, hervorgehen. Offensichtliche Differenzen oder Beschädigungen werden auf den Transportpapieren vermerkt und sind vom Fahrer gegenzuzeichnen. Jeder Anlieferung ist ein Lieferschein mit folgenden Angaben beizufügen:
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Absender
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Besteller
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Lieferscheinnummer
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Bestellnummer
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Artikelbezeichnung
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Artikelnummer
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Liefermenge pro Artikel, sowie Hinweise auf etwaige Teillieferungen
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Kartonzahl
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Anzahl Paletten je Artikel
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ggfs. Verwendungszweck
Lieferungen, die aus mehreren Teilen bzw. Kolli bestehen, sind als zusammengehörig zu kennzeichnen. Bitte senden Sie zu jedem Artikel mit Ursprung EU und Schweiz eine Original Lieferantenerklärung, sowie ggf. ein entsprechendes Ursprungszeugnis (Warenursprung außerhalb EU und Schweiz) gemäß EG-Verordnung 1207/2001, die für das Kalenderjahr der Lieferung gültig sind. In der Erklärung müssen enthalten sein: die korrekte 8-stellige (für CH 11-stellige) Statistische Warennummer, sowie die Artikelnummer und -bezeichnung. Bei Lieferungen per Post oder anderen Paketdiensten ist für jede Sendung ein Lieferschein über den Gesamtinhalt des / der Kartons außen an der Verpackung zu befestigen. Lieferscheine müssen maschinell oder sehr gut leserlich erstellt sein.
Beigefügter Schriftverkehr / Rechnungen
Bitte keiner Sendung Schriftverkehr und/oder Rechnungen beifügen! Diese werden nicht weitergeleitet!
Sendungsprüfung
siro bestätigt dem Transportführer den Empfang der angelieferten Sendung. Menge und Beschaffenheit der einzelnen Artikel werden zum Zeitpunkt der Übernahme nicht geprüft. Spätere Schadenersatzansprüche wegen verdeckter Beschädigungen oder Fehlmengen behalten wir uns vor. siro führt keine Qualitäts- und Funktionsüberprüfung beim Wareneingang durch, es sei denn, dies wurde in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt.
Tatbestandsaufnahme und Schadensverfolgung
Eine Tatbestandsaufnahme bei offensichtlichen Transportschäden wird im Schadensfall unsererseits
unverzüglich veranlasst und dokumentiert. Es obliegt dem Inhaber der Ware, Ansprüche aus Transportschäden oder bei Mengendifferenzen gegenüber Dritten in eigener Zuständigkeit zu verfolgen.
Verpackung
Der Lieferant ist für die ordnungsgemäße Verpackung, unter Berücksichtigung der jeweiligen Versandart, verantwortlich und beweispflichtig. Soweit nicht gesondert geregelt, ist der Lieferant auf seine Kosten verpflichtet, die Verpackung zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Leistungsort für die Rücknahme der Verpackungen ist der Übergabeort der Ware. Verpackungen müssen aus Wellpappkartons bestehen, die so passgenau sein müssen, dass die Kartons nicht eingedrückt werden können. Die Ware muss in Material guter Qualität verpackt sein, dass sie gegen Einflüsse von außen geschützt ist. Die Kartons sind sicher zu verschließen. Schäden, die sich aus der
Nichtbeachtung dieser Vereinbarung ergeben, gehen zur Lasten des Lieferanten.
Anlieferung in Kartons
Jeder Karton muss sortenrein gepackt werden. Jeder Karton ist auf der Stirnseite deutlich durch Aufkleber zu kennzeichnen, die mindestens folgende Informationen ausweisen:
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Artikelbezeichnung
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Artikelnummer
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Stückzahl je Verpackungseinheit
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Stückzahl pro Artikel im Karton
Das Label muss gut leserlich beschriftet sein.
Das Maximalgewicht von 25 kg pro Karton darf nicht überschritten werden.
Anlieferung auf Europalette
Die Anlieferung palettierter Ware ist ausschließlich auf unbeschädigten Europaletten gem. DIN 14156-3 zulässig.
Die Ware darf nicht seitlich über die Europalette hinausstehen. Beschädigte oder nicht originale Europaletten gelten als Einwegpaletten und werden nicht getauscht. Die Entsorgung solcher Paletten wird gesondert berechnet. Die Palettenhöhe (incl. Palette) darf 1,80 m nicht überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht je Palette darf 600 kg nicht überschreiten. Eine Überladung der Palette ist nicht gestattet. Jede Palette ist grundsätzlich sortenrein anzuliefern. Jede Palette ist an der Stirnseite mit einem Palettenschein zu versehen, der mindestens folgende Informationen auszuweisen hat:
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Palettennummer
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Menge je Palette
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Artikelbezeichnung (gem Bestellung)
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Artikelnummer (gem. Bestellung)
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Menge je Lage
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Menge der Restlage
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Anzahl Artikel je Verpackungseinheit
Die Stapelung muss im branchenüblichen Verbund mit gleicher Stückzahl pro Lage erfolgen. Die Ware ist mit einem Kantenschutz zu versehen und mit PE-Stretchfolie zu umwickeln. Eingeschweißte Artikel dürfen nur mit einer Antirutschfolie angeliefert werden. Bei Anlieferung von Kleinmengen (Karton auf Palette) sind diese separat zu kennzeichnen. Die Kartons sind sortenrein zu packen und entsprechend o.a. Vorgaben zu kennzeichnen. Abweichungen, die zu einem Mehraufwand führen, werden in Rechnung gestellt. Warenlieferungen, die vorstehenden Bedingungen nicht entsprechen, können nach Ankündigung auf Kosten des Lieferanten zurückgesendet werden.
Verpackungsgesetz
Gem. § 7 Abs. 1 S. 1 Verpackungsgesetz (VerpackG) müssen sich Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren dualen Systemen beteiligen. Der Lieferant sichert zu, alle verwendeten Verpackungsprodukte gem. Gesetz vor Übergabe an siro lizenziert zu haben. siro behält sich vor, aus Nichteinhaltung des Verpackungsgesetzes resultierende Kosten weiter zu belasten.
Kennzeichnung von Restmengen
Restkartons sind deutlich sichtbar als solche zu kennzeichnen.
Die kleinste Restmenge ist die jeweilige Packvorgabe des Auftrags.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Eine englische Version unserer Anlieferungsrichtlinien inkl. AVIS-Formular finden Sie >>hier.
An English version of our delivery guidelines incl. AVIS form can be found >>here.
Ihre Ansprechpartner
Alexander
Niewiadomski
Stefan
Schwarz